Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Architektenvollmacht – Umfang

Eine Vollmacht, die den bauleitenden Architekten berechtigt, die üblicherweise zur Erfüllung der Bauausführung erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben, umfasst nicht die Befugnis,  den Vertrag in wesentlichen Punkten zu ändern.

(BGH, Urteil vom 7. März 2002)




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