Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Baufortschrittsanzeige fehlerhaft – Haftung gegenüber der Bank

Erstatten Sie eine Baufortschrittsanzeige für die finanzierende Bank Ihres Auftraggebers – und müssen Sie erkennen, daß diese der Beschaffung von Baukredit dient, haften Sie der Bank, wenn Sie einen Bautenstand bescheinigen, der tatsächlich nicht erreicht ist und der Bank dadurch ein Schaden entsteht, dass sie im Hinblick auf Ihre unrichtigen Angaben Darlehensbeträge auszahlt, die sie bei richtiger Darstellung nicht frei gegeben hätte und die sie nun wegen Insolvenz des Bauherrn nicht mehr zurückbekommt.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.2008 – 8 U 119/07

Ob Ihrem Vertrag mit dem Bauherrn eine Schutzwirkung zugunsten der Bank zukommt, oder ob man einen stillschweigenden Auskunftsvertrag mit der Bank annimmt, es muss Ihnen bewusst sein, daß Ihre Erklärung Grundlage der Entscheidung sein soll, ob die Kreditmittel freigegeben werden. Wenn Sie es also übernehmen, eine solche Erklärung abzugeben, schaffen Sie damit einen Vertrauenstatbestand und haften auf Schadensersatz, wenn sie die Erklärung vorwerfbar falsch abgeben.




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