Auch der Architekt kann die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundstück zur Absicherung seiner Honorarforderung verlangen, Seine Planungsleistung muss allerdings in dem Bauwerk Gestalt angenommen haben. In seinem Fall setzt der Sicherungsanspruch nicht voraus, dass das Grundstück ene Wersteigerung erfahren hat. Der Sicherungsanspruch beteht, soweit die Planung sich in dem Bauwwerk manifestiert hat.
Bauhandwerkerhypothek auch für den Architekten
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