Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Bauhandwerkerhypothek auch für den Architekten

Auch der Architekt kann die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem Baugrundstück zur Absicherung seiner Honorarforderung verlangen, Seine Planungsleistung muss allerdings in dem Bauwerk Gestalt angenommen haben. In seinem Fall setzt der Sicherungsanspruch nicht voraus, dass das Grundstück  ene Wersteigerung erfahren hat. Der Sicherungsanspruch beteht, soweit die Planung sich in dem Bauwwerk manifestiert hat.




Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Einen Kommentar schreiben


Blog durchsuchen

Blog-Kategorien