Der zuständige Arbeitskreis IV des Deutschen Baugerichtstages 2006 hat dem Verordnungsgeber u. a. folgende Empfehlungen für eine Überarbeitung der HOAI gegeben:
- Keine Mindest- und Höchstsätze mehr
- Regelsätze als Auffanggebühr
- Wegfall des Wirksamkeitserfordernisses ” bei Auftragserteilung”
(z. B. in § 4 (1) oder § 7 (3) HOAI)
- kein Schriftformzwang mehr für die Vereinbarung von Nebenkosten
- Vereinfachungen für die Berücksichtigung mit
verarbeiteter Bausubstanz (§ 10 (3) HOAI)
- Abkoppelung der Kostenermittlung von der DIN 276 Fassung April 1981
- praxistaugliche Honorarregelungen für Änderungsleistungen und bei
Mehraufwand infolge Bauzeitverlänerung
- Neufassung der Leistungsbilder
HOAI – Änderungsvorschläge des Deutschen Baugerichtstags
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