Wenn eine Honorarvereinbarung mit einem Kunden ansteht, müssen Sie die drei Voraussetzungen beachten, ohne die sie nicht wirksam werden kann:
Die Honorarvereinbarung bedarf der Schriftform, muß also schriftlich erfolgen.
Die Vereinbarung muß bei Auftragserteilung getroffen werden.
Das vereinbarte Honorar muß sich innerhalb der Mindest- und Höchstsätze bewegen.
(§ 4 (1) HOAI)
