Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Honorarvereinbarung – Wirksamkeitsvoraussetzung nach HOAI

Wenn eine Honorarvereinbarung mit einem Kunden ansteht, müssen Sie die drei Voraussetzungen beachten, ohne die sie nicht wirksam werden kann:

Die Honorarvereinbarung bedarf der Schriftform, muß also schriftlich erfolgen.

Die Vereinbarung muß bei Auftragserteilung getroffen werden.

Das vereinbarte Honorar muß sich innerhalb der Mindest- und Höchstsätze bewegen.

(§ 4 (1) HOAI)




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