Lineare Interpolation ist ein Rechenvorgang; bei Anwendung der HOAI ermittelt man mit ihm das Honorar für anrechenbare Kosten zwischen den Tafelwerten. Zunächst steht Ihnen das Honorar aus dem nächstniedrigeren Tafelwert der anrechenbaren Kosten zu. Der Spanne zwischen dem nächstniedrigeren und dem nächsthöheren Tafelwert entspricht ein Honorarsprung zwischen dem Mindestsatz des nächstniedrigeren und dem Mindestsatz des nächsthöheren Tafelwertes. Da in Ihrem Fall der Betrag der anrechenbaren Kosten zwischen den beiden benachbarten Tafelwerten liegt, steht Ihnen auch das Honorar zwischen den benachbarten Mindestsätzen nur anteilig zu. Gerechnet wird wie folgt:
Mindestsatz aus dem nächstniedrigeren Tafelwert
plus
Betrag der anrechenbaren Kosten über dem nächstniedrigeren Tafelwert
mal
Differenz zwischen dem nächstniedrigeren und dem nächsthöheren Mindestsatz
geteilt durch
Differenz zwischen dem nächstniedrigeren und dem nächsthöheren
Tafelwert der anrechenbaren Kosten;
B e i s p i e l :
anrechenbare Kosten: 480.000 EUR; Honorarzone III; es gelten die Mindestsätze;
Anrechenbare Kosten 500.000 EUR Mindestsatz: 44.243 EUR.
Anrechenbare Kosten 450.000 EUR Mindestsatz:: 41.362 EUR.
Differenz: 2.881 EUR
Hinzu kommt das anteilige Differenzhonorar bis zum nächsten Tafelwert.
30.0000 X 2.881 : 50.000 = 1.728 EUR
Honorar bei 450.000 EUR = 41.362 EUR
plus 1.728 EUR
Honorar bei 480.000 EUR = 43. 090 EUR
