Sie sind eine Ingenieurgemeinschaft, die sich mit der Übernahme von “Bauherrenfunktionen” also mit Projektmanagement befaßt. Zu Ihrem Leistungsumfang gehören fachübergreifende, das Projekt steuernde, koordinierende und kontrollierende Tätigkeiten. Ihr Vertrag könnte in funktional zu bestimmender Reihenfolge folgende Leistungsangebote vorsehen:Bestandsaufnahme:
Klärung der Aufgabenstellung; Erstellung und Koordinierung eines Programms für das Gesamtprojekt; im Rahmen einer Grundlagenermittlung erste Detailuntersuchungen;
Projektkonzeption:
Entwicklung eines Gesamtkonzepts unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bauherrn und der Auswertungsergebnisse der bisher gewonnenen Erkenntnisse als Steuerungsinstrument für die weitere Planungs- und Baudurchführungsphase
Projektplanung/Vertragsgestaltung:
Gestaltung der Verträge mit den einzelnen am Bau Beteiligten in Abstimmung mit dem Bauherrn inbesondere mit:
- Architekt und bauleitendem Ingenieur,
- Vermessungsingenieur,
- Bodengutachter,
- Tragwerkplaner/Statiker,
- Fachingenieur für die gebäudetechnischen Installationen und betrieblichen Einrichtungen,
- Sonderfachleuten.
Abstimmung und Überprüfung des Gesamtkonzeptes mit den vom Bauherrn zu bestimmenden Fachplanern und Sonderfachleuten.
Koordinierung der weitere Entwurfsbearbeitung; verbindliche Festlegung der terminlichen Abläufe und Eckdaten
Entwicklung von Rationalisierungskonzepten als Alternativvorschlägen und deren Umsetzung in die Planung
Beratung und Mitwirkung bei der Investitionsverabschiedung:
Nach Freigabe der Entwurfsplanung Erstellung der Baugesuche, insbesondere:
- des Architekten, der Fachplaner und der Tragwerkplanung
Erstellung/MItwirkung bei der Investitionsplanung:
Kostenermittlungen
Dokumentation mit allen kaufmännischen und technischen Dokumenten incl. aller Bestandsplanungen und
Bestandsunterlagen und Übergabe an den Bauherrn
vgl. BGH, Urteil vom 09.01.1997 – VII ZR 48/96
IBR 1997, 245: Projektsteuerungshonorare uneingeschränkt vereinbar!

