Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Ende des Verzugs bei Abschlagsrechnung

Der Zahlungsverzug eines Schuldners einer Abschlagsrechnung endet jedenfalls nach Abnahme und Erteilung der Schlußrechnung

BGH, Urt. v. 15.4.2004 – VII ZR 471/01

Begründung liegt noch nicht vor; wir kommen darauf zurück




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