Der Zahlungsverzug eines Schuldners einer Abschlagsrechnung endet jedenfalls nach Abnahme und Erteilung der Schlußrechnung
BGH, Urt. v. 15.4.2004 – VII ZR 471/01
Begründung liegt noch nicht vor; wir kommen darauf zurück
Der Zahlungsverzug eines Schuldners einer Abschlagsrechnung endet jedenfalls nach Abnahme und Erteilung der Schlußrechnung
BGH, Urt. v. 15.4.2004 – VII ZR 471/01
Begründung liegt noch nicht vor; wir kommen darauf zurück