Stundenlohnzettel - was drin stehen muss, damit Geld kommt!
Wenn Sie erfolgreich Tagelohn geltend machen wollen, müssen Ihre Stundenlohnzettel alle notwendigen Angaben enthalten, die den Vergütungsanspruch rechtfertigen. Dazu gehören der genaue Zeitpunkt und Zeitraum der verrichteten Arbeiten, die Anzahl der geleisteten Stunden, die Namen der Mitarbeiter und deren Vergütungssatz, die genaue Bezeichnung der Baustelle, des konkreten Gebäudes und Stockwerks sowie der Räume.
Weiterhin ist eine genaue und detaillierte Bezeichnung der Leistung erforderlich. Diese Darlegung muss so substantiiert erfolgen, dass die Arbeiten für den Auftraggeber nachvollziehbar sind und er wirklich in der Lage ist, die dargestellten Leistungen zu prüfen. Nur so können - wen es zu einem Rechtsstreit kommt - auch das Gericht und evtl. ein Sachverständiger die rechtlichen bzw. tasächlichen Voraussetzungen des geltend gemachten Tagelohnanspruches prüfen.
(OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005 - 24 W 20/04)
Das git insbesondere, wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, und Stundenlohnarbeiten lediglich Zusatzleistungen darstellen; die Stundenlohnarbeiten müssen klar und eindeutig von denjenigen Arbeiten abgegrenzt werden, die im Pauschalpreis abgerechnet werden, denn Ihr Auftraggeber wird mit Sicherheit einwenden, daß Sie doppelt abrechnen wollten, weil die Arbeiten durch den Pauschalöpreis abgegolten seien.
IBR 2005, 581: Fehlende Stundenlohnzettel: Schätzung des Aufwandes durch Sachverständigen?

Stundenlohnzettel - was drin stehen muss, damit Geld kommt!