Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Stundenlohnzettel – was drin stehen muss, damit Geld kommt!

(OLG Hamm, Beschluss vom 08.02.2005 – 24 W 20/04)

Das git insbesondere, wenn ein Pauschalpreis vereinbart ist, und Stundenlohnarbeiten lediglich Zusatzleistungen darstellen; die Stundenlohnarbeiten müssen klar und eindeutig von denjenigen Arbeiten abgegrenzt werden, die im Pauschalpreis abgerechnet werden, denn Ihr Auftraggeber wird mit Sicherheit einwenden, daß Sie doppelt abrechnen wollten, weil die Arbeiten durch den Pauschalöpreis abgegolten seien.





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