Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von dem Anspruch und der Person Ihres Schuldners Kenntnis erlangt haben (Ultimo-Verjährung).
Zum 31.12.2009 verjähren unter anderem Ihre im Jahre 2006 entstandenen Forderungen aus:
Architektenverträgen auf Zahlung des Honorars, also wenn in 2006 die Leistung vertragsgemäß [...]
Architektenrecht
'Honorar können Sie nur verlangen, wenn Sie Ihre Leistung vertragsgerecht erbracht und eine prüfbare Schlussrechnung vorgelegt haben (§ 8 HOAI).
Um prüfbar zu sein, muss Ihre Schlussrechnung diejenigen Angaben enthalten, ohne die der Auftraggeber die Berechtigung des Honorars nach dem Vertrag und nach der HOAI sachlich und rechnerisch nicht prüfen kann. Auf die fehlende Prüfbarkeit kann [...]
Die neue HOAI ist seit dem 18.08.2009 in Kraft (Bundesgesetzblatt 2009, I, 2732). Es gibt eine Übergangsregelung (§ 55). Danach gilt die Verordnung nicht für Leistungen, die vor ihrem Inkrafttreten vertraglich vereinbart worden sind; insoweit bleiben die bisherigen Vorschriften anwendbar. Das heißt, Ihre laufenden Verträge beurteilen sich unverändert nach der HOAI in der bisherigen Fassung [...]
die neue HOAI ist eine reine Inländer-HOAI. Sie gilt nur noch für Auftragnehmer die im Inland ansässig sind und soweit die Leistungen vom Inland aus erbracht werden. Wer also im grenznahen Lothrigen ansässig ist, kann einen Auftrag in Saarbrücken annehmen und unterliegt nicht der Geltung der HOAI.
Inhalt und Aufbau sind gestrafft. Statt bisher 14 gibt [...]
Ausgangspunkt
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sind im Rahmen eines Forschungsgutachtens (Statusbericht 2000plus Architekten/Ingenieure) der TU Berlin die Situation des Berufsstandes und die Bedingungen für die HOAI untersucht worden. Die Ergebnisse dieses Gutachtens sind in die Reform der HOAI eingeflossen.
Zur Überschrift -
Die bisherige Überschrift „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. soll lauten: „Verordnung über [...]
§ 1 Anwendungbereich
Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Leistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
1. “Objekte” sind Gebäude, raumbildende Ausbauten, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, [...]
Wenn Sie einen Pauschalpreis vereinbart haben, sind Sie daran grundsätzlich gebunden.
Sie kommen aber davon los, wenn Sie nachweisen können, daß Sie mit Ihrem Pauschalhonorar unter den Mindestsätzen liegen. In diesem Fall ist die Vereinbarung gem. § 4 Abs. 2 und 4 HOAI unwirksam so dass Sie grundsätzlich nicht daran gebunden sind und zu den Mindestsatzen [...]
Für den raumbildenden Ausbau, also die innere Gestaltung oder auch Herstellung von Räumen ohne wesentlichen Eingriff in den Bestand oder die Konstruktion des Gebäudes können Sie, wenn Ihnen auch die Grundleistungen nach § 15 HOAI übertragen sind, ein besonderes Honorar nicht berechnen (§ 25 (1) HOAI) . Das kann auch nicht durch Aufsplitten des Auftrages [...]
HOAI § 25 Leistungen des raumbildenden Ausbaus
(1) Werden Leistungen des raumbildenden Ausbaus in Gebäuden, die neugebaut, wiederaufgebaut, erweitert oder umgebaut werden, einem Auftragnehmer übertragen, dem auch Grundleistungen für diese Gebäude nach § 15 übertragen werden, so kann für die Leistungen des raumbildenden Ausbaus ein besonderes Honorar nicht berechnet werden. Diese Leistungen sind bei der Vereinbarung [...]
Erstatten Sie eine Baufortschrittsanzeige für die finanzierende Bank Ihres Auftraggebers - und müssen Sie erkennen, daß diese der Beschaffung von Baukredit dient, haften Sie der Bank, wenn Sie einen Bautenstand bescheinigen, der tatsächlich nicht erreicht ist und der Bank dadurch ein Schaden entsteht, dass sie im Hinblick auf Ihre unrichtigen Angaben Darlehensbeträge auszahlt, die sie [...]