Wer ohne Zustimmung des anderen Teilnehmers ein
Telefongespräch mithört, ist als Zeuge über den Inhalt des Telefonats
nicht zugelassen.
Wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs
(Urteil v. 18.2.2003 - XI ZR 165/02 - Koblenz NJW 2003, 1727)
Jemand hatte angeblich seinen Anwalt ein Telefongespräch
mithören lassen, bei dem die Teilnehmerin angeblich ihre Darlehnsschuld
bestätigt hätte. Das Oberlandesgericht Koblenz hatte darin zwar eine
Verletzung des Persönlichkeitsrechts [...]