Der Kinderausweis

 

Ein Elternteil versagt die MItwirkung bei der Ausstellung des Kinderausweises

Versagt der eine Elternteil dem anderen die Mitwirkung an der Ausstellung  des Ausweisses, dann kann dem Elternteil, der den Ausweis beantragen möchte, vom Gericht das alleinige Recht zur Beantragung des Ausweises übertragen.  ( Entscheidung des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.09.2004 in FamRZ 2005, Seite 2076)




Folgende Artikel könnten Sie auch interessieren


Der Kinderausweis


Keine Kommentare bis jetzt.


 Einen Kommentar schreiben 
Sie können folgende Tags verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

* Pflichtfelder



Rechtsanwalt für Familienrecht - © 2007 Rechtsanwälte Ruland Saarbrücken - Sitemap -

Online Marketing by IMA