Ehevertrag - Nichtigkeit bei Existenzvernichtung
Nach einem Ehevertrag hatte der unterhaltspflichtige Ehegatte so hohe Unterhaltsleistungen an die geschiedene Ehefrau zu leisten, daß er Sozialhilfe beantragen mußte.
Einen solchen Ehevertrag hat der Bundesgerichtshof für ungültig erklärt, weil er über die Sozialhilfe an den zahlungspflichtigen geschiedenen Ehegatten letztendlich vom Träger der Sozialleistung finanziert würde.
BGH Urt. v. 05.11.2008 - XII ZR 157/06
Wenn Sie glauben, in dieser oder einer ähnlichen Situation zu sein, setzen Sie sich mit Frau Rechtsanwältin Ruland in Verbindung
Ehevertrag - Nichtigkeit bei Existenzvernichtung