Erwerbsobliegenheit bei Umschulung
Der Vater eines minderjährigen Kindes befindet sich in einer Umschulungsmaßnahme.
Muß er trotzdem die Bemühungen um einen Arbeitsplatz fortsetzen?
Gegenüber Minderjährigen hat der Unterhaltspflichtige eine sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit (§ 1603 (3) BGB). Es ist daher im Einzelfall zu prüfen, ob neben der Umschulung eine Nebentätigkeit verrichtet werden kann
(OLG Brandenburg, Beschluß vom 24.05.2007, Neue Juristische Wochenschrift 2007, 564).
Erwerbsobliegenheit bei Umschulung