Die Frage, ob bei der Berechnung des Unterhalts die Kosten im Zusammenang mit dem Pkw geltend gemacht werden können, hat die Gerichte immer wieder beschäftigt. Es geht um die Fahrtkosten zur Arbeit, um die Anschaffungskosten für den Pkw und um die Kosten eines für die Anschaffung aufgenommenen Darlehns. Mit diesen Fragen hat sich grundlegend das Saarl. Oberlandesgericht auseinandergesetzt (Urt. v. 27.10.2005 – 6 UF 31/05 – ). Ich berate Sie bei Ihren unterhaltsrechtlichen Problemen fachkundig und umfassend. Es ist Ihr gutes Recht, nicht mehr Unterhalt zu zahlen, als Sie zahlen müssen. Zahlen Sie keinen Monat zuviel! Vereinbaren sie mit mir Besprechungstermin!
RA’in Brigitte Ruland
