Das Oberlandesgericht orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle - (eine verbreitet Anwendung findende Unterhaltstabelle des Oberlandesgericht Düsseldorf)
Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten (Stand: 01.07.2007) beläuft sich auf:
gegenüber minderjährigen Kindern u. volljährigen Kindern, die nicht verheiratet sind
im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und in der Schulausbildung sind
für Berufstätige: 900,00 €
für Nichtberufstätige: 770,00 €
gegenüber anderen volljährigen Kindern:
generell 1.100,00 €
gegenüber getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten,
gleichgültig, ob erwerbstätig oder nicht: 1.000,00 €
gegenüber Eltern mindestens. 1.400,00 €
