Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Unterhaltsrechtliche Leitlinien Saarl. Oberlandesgericht

Das Oberlandesgericht orientiert sich an der Düsseldorfer Tabelle - (eine verbreitet Anwendung findende Unterhaltstabelle des Oberlandesgericht Düsseldorf)

Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten (Stand: 01.07.2007) beläuft sich auf:

gegenüber minderjährigen Kindern u. volljährigen Kindern, die nicht verheiratet sind
im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und in der Schulausbildung sind

für Berufstätige: 900,00 €
für Nichtberufstätige: 770,00 €

gegenüber anderen volljährigen Kindern:

generell 1.100,00 €

gegenüber getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten,
gleichgültig, ob erwerbstätig oder nicht: 1.000,00 €

gegenüber Eltern mindestens. 1.400,00 €

 




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