Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Die Kanzlei Rechtsanwälte Ruland

als Sozietät der Rechtsanwälte Dr. jur. Herbert Ruland und Brigitte Ruland besteht seit 1980.

Rechtsanwalt Dr. jur. Herbert Ruland

Rechtsanwalt Dr. Ruland war vor seiner Zulassung Leiter der Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes des Saarländischen Bauwirtschaft. So waren Konflikte am Bau von Anfang an das Thema der Kanzlei. Herr Dr. Ruland hatte den Ruf eines Fachanwaltes für Baurecht, lange bevor die Fachanwaltsbezeichnung für Bau- und Architektenrecht eingeführt worden ist.

Seit 2009 ist er auch förmlich Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Herr Dr. Ruland ist Präsident des Saarländischen Anwaltsgerichtshofes. Am 17.11.2010 hat ihn der Ministerpräsident des Saarlandes zum Justizrat ernannt.

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Rechtsanwältin Brigitte Ruland

Frau Rechtsanwältin Ruland befaßt sich in erster Linie mit den rechtlichen Problemen in Ehe und Familie. Sie betreut darüber hinaus unsere Mandantschaft in den Bereichen Verkehrsrecht sowie Miet- und Pachtrecht.

Vor allem aber ist Frau Rechtsanwältin Ruland schwerpunktmäßig in der Zwangsvollstreckung tätig und sichert erst dadurch auch den wirtschaftlichen Erfolg des der Sozietät übertragenen Mandats.

Die Kanzlei Rechtsanwälte Ruland mit Sitz im Saarbrücken im Saarland gehören keiner Partei und keinen Vereinen an. Die Verpflichtung der Anwälte gilt ausschließlich dem Mandat und den berechtigten Interessen des Mandanten.

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