Aufzug - Kosten, wenn Sie ihn nicht nutzen können?

In Ihrem Wohnraummietvertrag ist formularmäßig geregelt, daß Sie sich anteilig an den Kosten des Aufzuges im Hause zu beteiligen haben. Nun ist es aber so, daß Sie mit dem Aufzug Ihre Wohnung gar nicht erreichen können, weil dieser sich in einem anderen Gebäudeteil als Ihre Wohnung befindet.

Müssen Sie in einem solchen Fall sich gefallen lassen, daß der Vermieter die Kosten des Aufzuges anteilig auf Sie umlegt? - Nein! Eine solche Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag benachteiligt Sie unangemessen und ist daher unwirksam.

(Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.04.2009 - ZMR 2009, Seite 1)

Rechtsanwältin Brigitte Ruland




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