Der rauchende Mieter in der Mietwohnung

 

Wird der Zustand der Wohnung durch das Rauchen verschlechtert und kann der Schaden nicht durch die sog. Schönheitsreparatur beseitigt werden, sondern müssen Instandsetzungsarbeiten erfolgen, dann muß der Mieter für den übermäßigen Schaden haften so BGH; Urteil vom 05. 03 .2008, Az.: VIII ZR 37/07




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