Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Kündigungsverzicht des Mieters im Formularmietvertrag

Hat der Mieter auf sein Kündigungsrecht in einem Formularmietvertrag verzichtet, kann er trotzdem seine Wohnung fristgerecht kündigen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter für den Kündigungsverzicht keinen Ausgleich von seinem Vermieter erhält, der diesen Verzicht rechtfertigen könnte. Es handelt sich hier um einen einseitigen Kündigungsausschluss zu Lasten des Mieters gemäss § 307 Abs. 1 BGB. Der Mieter würde durch diesen einseitigen befristeten Kündigungsausschluss unangemessen benachteiligt  (BGH, Urteil vom 19. 11.08 – VI ZR 30/08 ).




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