Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Lärm – nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei

Wohnen und Leben unter einem Dach erlegt den Mietern eine gewisse Gemeinsamkeit auf und fordert von ihnen gegenseitige Rücksichtnahme. Gelegentliches nächtliches Baby- und Kleinkindergeschrei ist die unvermeidbare Folge normaler kindlicher Entwicklung und von den betroffenen Mietern des Hauses hinzunehmen.

(OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.01.1997 – 9 U 218/96 -)




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