Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Nebenkostenanstieg um mehr als 10 % gegenüber Vorjahr

Der Vermieter hat bei den Nebenkosten den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Unwirtschaftliche oder unnötige Nebenkosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Sind einzelne Positionen der Nebenkostenabrechnung jeweils über 10 % gegenüber der Vorjahresrechnung gestiegen, ist der Vermieter verpflichtet, die Kostenerhöhung nachzuweisen. Erbringt er den Nachweis nicht, verstößt die Abrechnung gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit, der Vermieter darf nur diese Nebenkosten nur in der Höhe der Vorjahresrechnung abrechnen.

(Kammergericht, 12 U 216/04, NZM 2006,294)




Folgende Beiträge könnten Sie auch interessieren:

Einen Kommentar schreiben


Blog durchsuchen

Blog-Kategorien