Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Treppenhaus – Abstellfläche?

Darüber gibt es immer wieder Streit zwischen Vermieter und Mietern aber auch zwischen den Mietern ; wenn z. B. ein Rollstuhl, ein Kinderwagen oder ein Schuhregal im Treppenhaus abgestellt werden.

Diesen Streit hat der Bundesgerichtshof durch seine Entscheidung vom 10. 11. 2006 – Az: VZR 46 /06 – beendet .

Der Mieter darf einen solchen Gegenstand im Treppenhaus abstellen, wenn er darauf angewiesen ist und wenn die Größe des Hausflures oder Treppenhauses das Abstellen räumlich zuläßt ( abgedruckt in NJW 2007, Seite 146 ff. ) .




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