Wohnfläche falsch angegeben - fristlose Kündigung!
Haben Sie - auch unverschuldet - im Mietvertrag die Wohnfläche mehr als 10 % zu groß angegeben (lesen Sie hierzu den Artikel: Wohnfläche mehr als 10 % kleiner….), kann der Mieter nicht nur die Miete mindern; er kann auch sofort fristlos kündigen. Er braucht Sie nicht einmal vorher abzumahnen - Sie hätten ja ohnehin keine Möglichkeit, den Mangel abzustellen.
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009 - VIII ZR 142/08)
Rechtsanwältin Brigitte Ruland, Saarbrücken
Wohnfläche falsch angegeben - fristlose Kündigung!