Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Wohnfläche falsch angegeben – fristlose Kündigung!

Haben Sie – auch  unverschuldet – im Mietvertrag die Wohnfläche mehr als 10 % zu groß angegeben (lesen Sie hierzu den Artikel: Wohnfläche mehr als 10 % kleiner….), kann der Mieter nicht nur die Miete mindern; er kann auch sofort fristlos kündigen. Er braucht Sie nicht einmal vorher abzumahnen – Sie hätten ja ohnehin keine Möglichkeit, den Mangel abzustellen.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2009 – VIII ZR 142/08

Rechtsanwältin Brigitte Ruland, Saarbrücken




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