Rechtsanwalt Saarland — Anwaltskanzlei Ruland Saarbrücken

Bäume, umstürzende – Ausgleichsansprüche des Nachbarn

Hat der Eigentümer die Vitalität von als Landschaftsbestandteil geschützter Bäume, für deren Fällung er eine Genehmgung nicht hätte erhalten können, ohne hiervon Kenntnis zu haben, durch Fällen benachbarter Bäume geschwächt, und stürzen die Bäume bei Sturm auf das Nachbargrundstück, so haftet er zwar nicht aus Unerlaubter Handlung, kann aber als Störer dem geschädigten Nachbarn im Rahmen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sein.

BGH Urteil vom 17.09. 2004 – V ZR 230/03 -

Wenn Sie ein solches Problem haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Verfasser: RA Justizrat Dr. jur. Herbert Ruland




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