Folgende Grenzabstände sind einzuhalten:
Bäume:
sehr stark wachsende Bäume,
z. B. Ahorn, Linde Pappeln, Rosskastanien: 4,0 m
stark wachsende Bäume,
z.B. Vogelbirke, Birke, Kiefer, Zierkirsche, Thuja: 2,0 m
allen übrigen Bäume: 1,5 m
Obstbäume:
je nach Species, Wachstum und Ausbreitung: : 1,5 m bis 4,0 m
(Erkundigung bei der Baumschule empfehlenswert);
Sträucher:
stark wachsende, z. B.: Rhododendron, Haselnuß, Flieder,
Forsythia, Wacholder, Brombeere: 1,0 m
alle übrigen Sträucher und Beerensträucher: 0,5 m
(mit Ausnahme Brombeere)
Hecken :
über 1.5 m Höhe: 0,75 m
bis zu 1.5 m Höhe: 0,50 m
bis zu 1.0 m Höhe: 0,25 m
(§§ 48, 49 Saarl. Nachbarrechtsgesetz – verkürzte Wiedergabe)
Wie wird gemessen ?
Der Abstand wird von der Mitte des Baumstammes, des Strauches
oder der Hecke gemessen, und zwar an der Stelle, an der
die Pflanze aus dem Boden austritt.
(§ 51 Saarl. Nachbarrechtsgesetz – verkürzte Wiedergabe)
