Bin ich bei einem wirksamen Bußgelbescheid vorbestraft?

Wenn ein Bußgeldbescheid ergeht ist man nicht vorbestraft. Mit einem Bußgelbescheid werden Ordnungwidrigkeiten geahndet. Ordungswidrigkeitenn sind Gesetzesübertretung, also rechtswidrige vorwerfbare Handlungen, die mit einem Bußgeld geahndet werden.

Ein Bußgeld ist keine Strafe im Sinn des Strafgesetzbuchs!

Das Ordnungswidrigkeitenrecht wird im Rechtssytem zwar oft dem Strafrecht zugeordnet gilt oft auch als ” Nebenstrafrecht” ist jedoch tatsächlich nur dem Strafrecht angelehnt. Einer Ordnungswidrigkeit fehlt jedoch der ethische Unwertgehalt einer “echten” Kriminalstrafe, sie ist also moralisch nicht so verwerflich und gilt deshalb auch nicht Strafe, die zu einer Vorstrafe führen könnte.

Es gibt natürlich auch Konstellationen, in denen die Begehung von permanenten Ordnungswidrigkeiten zu einer Strafverfolgung führen kann, so zum Beispiel bei Verstößen  gegen die Gewerbeordnung.

 Aber VORSICHT !

 Gemäß § 46 OWIG treten in Verfahrensfragen, die das Ordnungswidrigkeitengesetz nicht eindeutig regelt, die Regelungen der StPO hinzu, so dass die Behörde ähnliche Rechte wie die Staatsanwaltschaft hat, so kann sie z.B. Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen anordnen.




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