Stalking - ein Alarmsignal unserer Gesellschaft

Unter Stalking versteht man permanentes krankhaftes Nachstellen. Das Phänomen Stalking wurde in den letzten Jahren so akut, dass der Gesetzgeber nun einen eigenen Straftatbestand geschaffen hat (§ 238 StGB - siehe auch Stalking - Gesetzeswortlaut). Meist  erfüllt Stalking zugleich aber auch andere Straftatbestände, vor allem Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Körperverletzung,  Nötigung. Bisweilen eskaliert Stalking auch zu Gewalttätigkeit bis hin zu Tötungsdelikten.

Wie erkennen Sie, ob Sie “gestalkt” werden? Aufdringlichkeit, hartnäckige, weil aussichtslose, Verehrung erfüllen per se noch nicht den Tatbestand des Stalkings. Wurde aber z. B. der hartnäckige Verehrer deutlich und eindringlichaufgefordert, seine Annäherungsversuche zu unterlassen, und lässt er sie nicht in Ruhe, handelt es sich um Stalking.

Aber was tun bei Stalking ?  Lassen Sie Sich nicht in die Rolle des Verfolgten, des Opfers drängen. Weisen Sie Ihren Verfolger darauf hin, daß Sie, wenn er Sie nicht in Ruhe lässt, zur Polizei gehen oder Ihren Anwalt aufsuchen

Rechtsanwälte Ruland beraten Sie in dieser schwierigen Situation über außergerichtliche und gerichtliche Maßnahmen. Dazu gehören uunter Umständen auch zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld. Zögern Sie gegebenenfalls nicht, uns zu kontaktieren.




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