Vergaberecht bei Grundstücksveräußerungen

Grundstückveräußerungen eines Öffentlichen Auftraggebers, die unmittelbar oder mittelbar mit einer Bauverpflichtung des Erwerbers verbunden sind, unterliegen nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.12.2007) und des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 12.07.2001 - C-399/98 -  Urteil vom 18.11.2004 - C- 126/03 -; Urteil vom 18.01.2007 C 220/05 -) dem Vergaberecht.

Das Innneministerium hat daher bei der Veräußerung von Grundstücken öffentlicher Auftraggeber an Dritte oberhalb und unterhalb der EU- Schwellenwerte folgendes zu beachten gegeben:

Die reine, auflagenfreie Grundstücksveräußerung ist grundsätzlich vergaberechtsfrei; das ist dann der Fall, wenn der Kaufvertrag nur den Kaufgegegnstand und den Kaufpreis bezeichnet. Soll der Vertrg jedoch eine Bauverpflichtung begründen oder ergibt sich eine solche aus einem mit dem Kaufvertrag einher gehenden städtebaulichen Vertrag, muß die Maßnahme nach Vergaberecht ausgeschrieben werden.




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