Sondernutzungsrecht - Kosten Gartenpflege
Der Wohnungseigentümer, der ein Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche hat, muß diese auf eigen Kosten in Ordnung halten.
Er kann von der Eigentümergemeinschaft aufgefordert werden, in angemessener Frist die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kann die Eigentümergemeinschaft die erforderlichen Arbeiten in Auftrag geben und dem säumigen Wohnungseigentümer in Rechnung stellen
(Amtsgericht Hannover, Urteil vom 16.02.2007, Zeitschrift f. Mietrecht 2008, 337 ff.).
Sondernutzungsrecht - Kosten Gartenpflege