Vergaberecht: öffentliches Vergaberecht, Vergaberecht vol, europäisches Vergaberecht, vob, neues Vergaberecht, eu vergaberecht
Bewertungsmaßstäbe müssen vorher bekannt gegeben sein
Die Vergabestelle muss den Bietern die Bewertungskriterien, nach denen sie die Gebote bewerten wird, vorher bekanntgeben. Die Bewertung darf nur nach den vorher bekanntgegebenen Kriterien erfolgen. Eine Bewertung nach anderen Kriterien ist unzulässig und macht die Vergabe fehlerhaft. Nach welchen Kriterien die Punkte der Bewertungmatrix vergeben werden, muss nicht mitgeteilt werden. Wird die Gewichtung der [...]